03.03.2010Georg Sander
HECTAS: klares Bekenntnis für Tariflöhne
HECTAS zahlt seit Beginn des Jahres an alle gewerblichen Mitarbeiter die tariflich neu festgelegte Lohnanpassung. Der Spezialist für Gebäudereinigung sieht es als gegeben an, dass der bestehende Tariflohn in Kürze als Mindestlohn gesetzt sein wird. „Auch ohne eine allgemein verbindliche Erklärung erhalten alle unsere Mitarbeiter seit 1. Januar 2010 ausnahmslos die tariflich vereinbarte Gehaltserhöhung“, erklärt Hans ter Pelle, CEO von HECTAS. „Wir pflegen einen fairen Umgang mit unseren Mitarbeitern, das entspricht unserer Unternehmenskultur. Schließlich setzen wir auch bei unseren Mitarbeitern Loyalität voraus, was nicht zuletzt im Interesse unserer Kunden ist.“ HECTAS distanziert sich damit bewusst von der zurzeit üblichen Praxis anderer Unternehmen.
Nach Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags für Gebäudereiniger im Januar 2010, hat der Tarifausschuss im Bundesarbeitsministerium (BMAS) am 10. Februar 2010 der Bundesarbeitsministerin einstimmig die Empfehlung ausgesprochen, den Mindestlohntarifvertrag branchenweit für verbindlich zu erklären. Dies wird voraussichtlich Mitte März per Veröffentlichung im Bundesanzeiger geschehen. Bis dahin sind die Arbeitgeber nicht in der gesetzlichen Pflicht, die Tariferhöhung an nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter auszuzahlen.
Quelle: PM HECTAS
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