Mittelstand in Wuppertal fordert vollständige Soli-Abschaffung für alle

Verfassungsbeschwerde gegen Sonderopfer ist vorbereitet, wenn Soli für alle ab dem 1. Januar 2020 nicht abgeschafft wird.

Wuppertal, Bergische Region – „Alle Bundestagsabgeordneten sollten sich unsere Verfassungsbeschwerde genau anschauen, damit sie bei der morgigen Abstimmung über das Soli-Gesetz der GroKo nicht sehenden Auges einen Verfassungsbruch begehen. Die geplante Benachteiligung ganzer Steuerzahler-Gruppen verstößt klar gegen das Grundgesetz. Deshalb fordern wir die vollständige Soli-Abschaffung für alle ab dem 1. Januar 2020.“ Dies erklärt Diana Walther, Repräsentantin des BVMW, zur morgigen Abstimmung im Deutschen Bundestag.

„Sollte die GroKo an dem geplanten Verfassungsbruch festhalten, werden wir unmittelbar nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Verfassungsbeschwerde dagegen in Karlsruhe einlegen“, betont Diana Walther weiter.

Dabei gehe es nicht um „Steuersenkungen für Millionäre“, wie Finanzminister Scholz behauptet, sondern um Einkommen ab 74.000 Euro aufwärts, also auch um Facharbeiter. Kapitalgesellschaften sollen nach Willen der GroKo von der Soli-Teilabschaffung vollständig ausgenommen werden. Der Bundesfinanzminister, so Diana Walther, wolle auf diese Weise gut die Hälfte der bisherigen Soli-Einnahmen für seinen Haushalt auf Dauer sichern.

„Die Verlängerung des Solidaritätszuschlags über den 31. Dezember 2019 hinaus ist zugleich ein Anschlag auf die Konjunktur. Die Wirtschaft und allen voran der Mittelstand benötigen angesichts der heraufziehenden Rezession dringend Entlastungen und keine steuerlichen Sonderopfer“, so Diana Walther.

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