Mutterschutzregel Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht

Am 8. August 2023 hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) im Einvernehmen mit dem BMAS, dem BMG und dem BMBF im Gemeinsamen Ministerialblatt die Mutterschutzregel Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht.

Von Anfang 2021 bis zum Frühjahr 2022 hat die Arbeitsgruppe Gefährdungsbeurteilung, welche von ASER-Mitglied Prof. Dr. Ralf Pieper vom Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal geleitet wurde, diese Mutterschutzregel für den Unterausschuss I Grundsätzliches des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) erarbeitet, die dann in die entsprechenden Beschluss- und Ressortabstimmungen ging.

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Schema zum Ablauf der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung bei Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung (Quelle: Anhang der MuSchR-Nr. 10.1.23). ©AfMu, Köln

Somit ist dies die erste Mutterschutzregel, die vom im Jahr 2018 gegründeten Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) aufgestellt wurde. Im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Mutterschutzregeln haben den Status der Vermutungswirkung, d.h. Arbeitgebende können davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Mutterschutzregeln (MuSchR) die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) entsprechend gestellten Anforderungen erfüllt sind.

Die Mutterschutzregel Gefährdungsbeurteilung (MuSchR-Nr. 10.1.23) unterstützt insbesondere Arbeitgebende bei der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung.

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