15.08.2023Plagiat
Mutterschutzregel Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht
Von Anfang 2021 bis zum Frühjahr 2022 hat die Arbeitsgruppe Gefährdungsbeurteilung, welche von ASER-Mitglied Prof. Dr. Ralf Pieper vom Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal geleitet wurde, diese Mutterschutzregel für den Unterausschuss I Grundsätzliches des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) erarbeitet, die dann in die entsprechenden Beschluss- und Ressortabstimmungen ging.
Somit ist dies die erste Mutterschutzregel, die vom im Jahr 2018 gegründeten Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) aufgestellt wurde. Im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichte Mutterschutzregeln haben den Status der Vermutungswirkung, d.h. Arbeitgebende können davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Mutterschutzregeln (MuSchR) die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) entsprechend gestellten Anforderungen erfüllt sind.
Die Mutterschutzregel Gefährdungsbeurteilung (MuSchR-Nr. 10.1.23) unterstützt insbesondere Arbeitgebende bei der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung.
Weitere Informationen:
- Kröger, Josef (2022): Entwicklung und Wirkungsgrad des Mutterschutzrechts unter besonderer Berücksichtigung ergonomischer Belastungen am Arbeitsplatz und deren Konsequenzen für den Arbeitgeber. 40. ASER-Forschungsbericht, Herausgeber / Verlag: Institut ASER e.V. / ASER Eigenverlag, Wuppertal, 2022, ISBN: 978-3-936841-37-4.
- Beitrag „Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz effektiv und rechtssicher durchführen“ von Prof. Dr. Ralf Pieper, Bergische Universität Wuppertal, bei der Arbeitsschutzfachtagung des Landes Brandenburg am 13. September 2023 in Potsdam.
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