Neue Gefahrstoffverordnung: Ein Überblick für Betriebe

Anfang Dezember 2010 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Die für Betriebe relevanten Neuerungen werden am 11. Januar 2011 in Wuppertal von Frau Dr. Astrid Smola vom Bundesarbeitsministerium vorgestellt.

Mit der Gefahrstoffverordnung werden die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen umfassend geregelt. Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte chemische oder physikalische Eigenschaften besitzen, wie z. B. gesundheitsschädlich, giftig, krebserzeugend, explosionsgefährlich oder hochentzündlich.

So enthält die neue Gefahrstoffverordnung ein gefährdungsbezogenes Schutzstufenkonzept, welches stärker zwischen den allgemeingültigen Arbeitsschutzgrundpflichten und am Gefährdungsausmaß orientierten Schutzmaßnahmen differenziert.

Die öffentliche Abendveranstaltung findet am 11. Januar 2011 von 18:00 bis 20:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstrasse 31, Wuppertal) statt. Die Teilnahme ist kostenfrei; um eine vorhergehende Anmeldung wird gebeten. Anmeldung bitte bei Prof. Ralf Pieper unter der E-Mail-Adresse rpieper@uni-wuppertal.de oder der Telefax-Nr. 02 02 / 439 – 2415. Am Veranstaltungstag ist eine Anmeldung auch noch unter der Telefon-Nr. 02 02 / 73 10 00 möglich. Mehr Infos: www.institut-aser.de

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