NRW-Corona-Soforthilfe – ein Erfahrungsbericht von Wolle & Moritz – Kaffee & Feinkost

18.3.20 - Uns wird der gastronomische Betrieb auf dem Wochenmarkt in Münster ab sofort untersagt, welcher ein Großteil unseres Umsatzes generiert. Ein riesen Schock, der sich erst nach ein paar Tagen löst.

27.3.20 – Wir beantragen die Corona-Soforthilfe.
Bedingungen:
– die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat sind mehr als halbiert (passt: bei uns 46%, obwohl wir noch den halben März arbeiten durften)
– die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen wurde durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt (trifft bei uns auch zu)

28.3.20 – Die Corona-Soforthilfe wird bewilligt (in unserem Fall 15.000 €, da wir insgesamt 19 Mitarbeiter beschäftigen – die allermeisten sind Aushilfen für die es allerdings kein Kurzarbeitergeld gibt.)

2.4.20 – Das Geld ist auf dem Konto, die Erleichterung ist riesig!

2.4.20 – Unser Onlineshop geht an den Start.
Wie so viele andere verzweifelte Unternehmer verkaufen wir Gutscheine, unsere Bonuskarten und ein paar Kaffeebohnen um liquide zu bleiben.

8.4.20 – Der Wochenmarkt hat uns wieder!
Nach langem Hin und Her, haben wir uns entschlossen, unser kleines Aufschnittprogramm auf dem Wochenmarkt anzubieten.
In erster Linie ging es uns darum, den guten Kontakt zu unseren Kunden aufrecht zu halten und wenigstens einer Mitarbeiterin möglichst viele „normale“ Arbeitsstunden zu ermöglichen, damit sie nicht ausschließlich von 60% Kurzarbeitergeld leben muss.
Der Verkauf von Aufschnitt, Gutscheinen, Bonuskarten und Kaffeebohnen brachte uns im April 34% Umsatz (im Vergleich zum Vorjahresmonat) ein. Dies reichte, wie im März schon nicht, die Kosten zu decken, aber wenigstens haben wir Präsenz gezeigt.

15.5.20 – Wir dürfen euch wieder Kaffee & Brötchen machen!
Die Freude ist riesig, auch wenn erstmal alles nur „ToGo“ angeboten werden darf. Tische dürfen wir – im Gegensatz zur restlichen Gastronomie in Münster – leider noch nicht benutzen.
Umsatz im Mai: 55% im Vergleich zum Vorjahresmonat. So konnten wir die erheblich reduzierten Kosten so gerade eben decken.

10.6.20 – Ihr dürft Platz nehmen!
Nach fast drei Monaten dürfen wir wieder Gastgeber sein und fahren den Betrieb langsam wieder hoch. Unsere geliebten Stehtische dürfen wir nicht benutzen, da in NRW eine „Sitzplatzpflicht“ herrscht. Den infektionstechnischen Nachteil eines Stehtisches, im Vergleich zu einer Bierzeltgarnitur, in der Außengastronomie konnte mir bis heute weder die Stadt Münster, noch das land.nrw erklären.
Es steht so geschrieben, also wird es so gemacht.
Umsatz im Juni: 81% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Ich als Unternehmer verdiene erstmals seit drei Monaten etwas Geld, auch wenn es meine Lebenshaltungskosten immer noch nicht ganz deckt.

3.7.20 – Post vom Land NRW.
Das Land überprüft den tatsächlichen Liquiditätsengpass. Dafür werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Erst bei einem Negativbetrag im gesamten Bewilligungszeitraum hat man anteiligen Anspruch auf die Soforthilfe.
Unterm Strich können wir keinen Negativbetrag ausweisen, da wir blöderweise Einnahmen generiert haben, um uns über Wasser zu halten. Ausgaben wie Lohnkosten können nicht geltend gemacht werden.

Der Fehler im System liegt daran, dass die Personalkosten für die erste Märzhälfte und den Monat Mai keine Berücksichtigung finden. Wie allerdings ohne Personaleinsatz Einnahmen erzielt werden können, wird im Formular nicht erläutert.

Stand jetzt heißt das, dass wir 15.000 € zurückzahlen müssen, ich persönlich 3 Monate umsonst gearbeitet habe, und der Betrieb ein dickes Minus gemacht hat.
Effektive Unterstützung des Landes für einen Betrieb, der versucht aus eigener Kraft zu überleben: 0 €

Jetzt kommt der Witz:
Hätten wir den Betrieb vom 18.3.20 bis 9.6.20 ruhen lassen (so lange galten die Einschränkungen für uns), gäbe es folgende Unterstützung für uns:

– Grundsicherung für mich als Unternehmer: ca. 2400 €
– wesentlich mehr Kurzarbeitergeld: ca. 3000 €
– anzurechnende Liquiditätslücke aufgrund der einschränkenden Maßnahmen, die durch die Corona Soforthilfe gedeckt wäre: ca. 9500 €
– ein paar neue Geräte (Laptop, Telefon), oder Büromöbel wären auch übernommen worden

Rechnet man die von uns erwirtschaftete Umsatzsteuer noch hinzu, kommt man auf mindestens 17430 €, die die öffentliche Hand, durch nicht vorhandene Informationspolitik und im Nachhinein geänderte Bedingungen, gespart hat.

Liebes land.nrw, für mich als Unternehmer, der fleißig und sparsam war um aus eigener Kraft wieder auf die Beine kommen, klingt das wie ein schlechter Witz!

Ich hoffe, dass die Rückzahlungsmodalitäten zügig an die wirtschaftliche Realität vieler Betriebe und Solo-Selbstständigen angepasst werden.

Quelle: Wolle &Moritz

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