NRW-Soforthilfe 2020 – Der Haken verbirgt sich im Kleingedruckten

Vollmundig tönt das Land NRW, dass all denen generös geholfen wurde, die durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise hohe Einnahmeverluste zu verkraften hatten bzw. immer noch haben. Auf dem Landesportal klingt es so: „Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land in den vergangenen drei Monaten mehr als 426 000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die bislang schwersten Monate der Corona-Krise geholfen.“

Dass es bittere Fallstricke gibt, die einen Großteil der Betroffenen zur Rückzahlung zumindest eines hohen Teilbetrags zwingen werden, hat njuuz bereits berichtet. Aktuell kündigt Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart an, das Land werde die Rückforderungen zunächst vertagen. So bleibt eine Galgenfrist – bis zu einem guten oder auch einem besonders bösen Ende. Parallel startete Pinkwart die NRW Überbrückungshilfe, „einfach, unbürokratisch und sicher, damit Unternehmen gut durch die nächsten Monate kommen“, so heißt es.

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Solo-Selbstständige und Freiberufler sollen danach für die Monate Juni bis August 1000 Euro pro Monat erhalten. Für veranschlagte 100 000 Antragsteller stehen 300 Mio. Euro bereit. Doch es bleibt mehr als fraglich, ob eine so hohe Anzahl an Antragstellern je erreicht wird, denn erneut enthält die Hilfe einen Pferdefuß, aus dem man auf Augenwischerei schließen könnte. Dabei klingt die Sache zunächst harmlos: „Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm NRW Überbrückungshilfe Plus erfolgt über einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.

Der Haken verbirgt sich im Kleingedruckten. Falls nämlich der Antragsteller eines schönen Tages als nicht bedürftig festgestellt wird und Rückzahlung leisten muss, jedoch nicht liquide ist, haftet der beauftragte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Und da haben sich die einschlägigen Berufsgruppen nach Informationen von njuuz schon jetzt darauf verständigt, dass sie für ein solches Risiko nicht einstehen wollen. Wer also die Überbrückungshilfe beantragen möchte, wird seine liebe Not haben, den erforderlichen Auftrag zu vergeben.

Quelle: Manfred Görgens

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Kommentare

  1. Hartmut Faulstich sagt:

    Die „unbürokratische“ Hilfeleistung öffnet dem Betrug Tür und Tor. Das war vorauszusehen und lässt erkennen, dass die Verteiler der Aufgabe nicht gewachsen sind. Es ist ja auch nicht ihr Geld.

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