Prekäre Arbeitsverhältnisse

Das Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht informiert über Status Quo, zukünftige Entwicklung und Regulierungsbedarf prekärer Arbeitsverhältnisse am 27. April in Wuppertal.

Für die meisten Beschäftigten gilt weiterhin das so genannte Normalarbeitsverhältnis. Atypische Beschäftigungsformen gewinnen aber stetig an Bedeutung. Immer mehr Beschäftigte arbeiten entweder befristet, mit einem Teilzeitvertrag, geringfügig oder als Leiharbeitnehmer. Nicht zuletzt die Deregulierungen im Zuge der Hartz-Gesetze haben die Ausweitung dieser Beschäftigungsformen gefördert. Ziel des Gesetzgebers war es, die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erhöhen und damit zur Lösung der Beschäftigungsprobleme beizutragen. Die sozialen Risiken dieser Flexibilisierungsstrategie blieben bisher ebenso weitgehend ausgeblendet wie mögliche negative Langfristfolgen für Arbeitsmarkt und Wirtschaft.

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Das Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Universität Wuppertal will diese Thematik jetzt in einer Informationsveranstaltung beleuchten. Die Veranstaltung findet am 27. April 2010 von 18 bis 20:00 Uhr im Institut ASER e.V. (Corneliusstrasse 31, Wuppertal-Vohwinkel) statt. Referent ist Dr. Hartmut Seifert, ehemaliger Leiter des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans- Böckler-Stiftung (WSI), Düsseldorf. Er wird Normalarbeitsverhältnisse und in Relation dazu atypische Arbeitsverhältnisse mit deren Prekaritätsrisiken für Beschäftigte und Arbeitsuchende vorstellen.

Die Teilnahme ist kostenfrei; um eine Anmeldung wird gebeten. Anmeldung unter rpieper@uni-wuppertal.de oder Telefax: 0202 / 439 – 2415.

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