04.07.2016Plagiat
Produktentwicklung – Beitrag der Normung zur Inklusion
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland rechtskräftig ist, verfolgt das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Die diesem Ziel entgegen wirkenden Barrieren sind abzubauen, wozu auch der Ansatz des „Universal Design“ zählt. Er besagt sinngemäß: Ein Produkt ist so zu gestalten, dass es möglichst vielfältigen Anforderungen gerecht wird.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie, dessen Bericht die KAN kostenfrei zum Download anbietet, wurden beispielhaft Normen zu Umformmaschinen, Transportmittel und Großküchengeräte analysiert, inwiefern sich diese mit der Barrierefreiheit auseinandersetzen.
Auf der Basis dieser Untersuchungen und weiterer Expertengespräche sind eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet worden, die sich an das Deutsche Institut für Normung (DIN), die Normenausschüsse des DIN, die Kommission Arbeitsschutz und Normung, die Produkthersteller und die Institutionen der Forschungsförderung richten.
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen