17.01.2013Plagiat
Psychische Belastungen bei der Arbeit
Hierzu hat auch die Bundesregierung in einem Änderungsentwurf zum Arbeitsschutzgesetz vom Dezember 2012 klargestellt, dass sich die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch die Arbeitgeber auch auf psychische Arbeitsbelastungen bezieht und der diesbezügliche Gesundheitsbegriff neben der physischen auch die psychische Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit umfasst.
Dies und aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt und der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Demografischer Wandel, Fachkräftesicherung, Wettbewerbsfähigkeit) am deutschen Wirtschaftstandort diskutierte Norbert Breutmann von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände umfassend und sehr kurzweilig mit den Kolloquiumsteilnehmern.
Trotz der widrigen Wetter- und Anfahrtsbedingungen beteiligten sich fast 40 Fachleute an der Abendveranstaltung im Institut ASER e.V. in Wuppertal. Neben den Teilnehmern aus Wuppertal, Solingen und Remscheid nahmen Unternehmensvertreter aus Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Erkelenz, Essen, Hagen, Hattingen, Köln und Meerbusch am Kolloquium teil.
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