05.06.2013Plagiat
Psychische Belastungen bei der Arbeit
Mit ihrer Initiative für eine ‚Anti-Stress-Verordnung‘ vom Juni 2012 hat die IG Metall einen arbeitspolitischen Impuls gegeben, der als ganz wesentlich für den Vorschlag der Bundesregierung zur anstehenden Änderung des Arbeitsschutzgesetzes vom Dezember 2012 und für den Beschluss des Bundesrates für eine ‚Verordnung zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit’ vom Mai 2013 angesehen werden kann.
Hierzu ist Klaus Pickshaus gestern in Wuppertal auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die gewerkschaftlichen Positionen eingegangen. Dabei wurde u.a. aufgezeigt, dass wirksame Maßnahmen der Arbeitsgestaltung zur Vermeidung oder Minimierung psychischer Fehlbelastungen bei der Arbeit immer auch eine Beteiligung der Beschäftigten voraussetzt.
Trotz des diesjährig gefühlt ersten Frühsommertages beteiligten sich über 50 Fachleute an der Abendveranstaltung in Wuppertal-Vohwinkel. Neben den Teilnehmern aus Wuppertal, Solingen und Remscheid nahmen Fachleute aus Aachen, Bergheim, Berlin, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen, Kerpen, Köln, Meerbusch, Reken und Sankt Augustin am Kolloquium teil.
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