Sicherheit überwachungsbedürftiger Anlagen: Reformbedarf?
Wegen explodierter Dampfkessel oder Druckbehälter, abgestürzter Personenaufzüge und ähnlich verheerender Unfälle mit hohen Schadensausmaßen hat sich im deutschen Sicherheitsrecht historisch das Kriterium der Überwachungsbedürftigkeit für bestimmte Anlagentypen entwickelt.
In den Vorschriften über die überwachungsbedürftigen Anlagen sind besondere sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfanforderungen vor Inbetriebnahme sowie regelmäßig wiederkehrende Prüfungen festgelegt. Damit soll erreicht werden, dass das hohe Gefahrenpotenzial dieser Anlagen nicht als unvertretbare Gefährdungsrisiken für bzw. gegen Beschäftigte und Dritte wirksam werden kann.
Die Gewerbeaufsicht überwacht u. a. ob Prüffristen eingehalten und die Anlagen in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand betrieben werden. Über Überwachungserfahrungen und zur aktuellen Diskussion um eine Reform des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen wird Thomas Just vom Hessischen Arbeitsministerium im Rahmen des 58. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums berichten.
Die Abendveranstaltung findet am 26. Januar 2010 von 18:00 bis 20:00 Uhr beim Institut ASER e.V. (Anmeldemöglichkeit) in Wuppertal statt.
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