Stadtdirektor Johannes Slawig gibt die „Bettensteuer“ noch nicht auf

Einer Stellungnahme aus dem Rathaus zufolge hat man dort "mit Verwunderung" auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen reagiert, das die Übernachtungsabgabe in Dortmund für unzulässig erklärt hat.

Ähnlich wie in Wuppertal sollte die Steuer in Dortmund nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben werden. Das Gericht erklärte, dass es nicht Aufgabe des Hotels sein könne, zu ermitteln, ob ein Hotelaufenthalt privat oder beruflich begründet sei (njuuz hatte darüber berichtet).

Christian Jäger, Geschäftsführer des Hotelverbandes DEHOGA Nordrhein, sah sich in seinem Kampf gegen die Wuppertaler „Infrastrukturförderabgabe“ schon fast am Ziel und forderte Stadtdirektor Johannes Slawig auf, die Abgabe ad acta zu legen: “Der Kämmerer sollte mal einsehen, wenn etwas vorbei ist.” Die Mitglieder seines Verbandes forderte Jäger auf, die Steuer nicht zu bezahlen.

Das scheint erst einmal auch nicht notwendig zu sein, denn Slawig kündigte heute unter dem Eindruck des aktuellen Gerichtsurteils an, dass die Steuer „vorläufig nicht erhoben“ werde. Im Rathaus sieht man sich jedoch nach wie vor im Recht, und stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass die Besteuerung privater Übernachtungen für zulässig erklärt hatte. Slawig geht deshalb nach  wie vor davon aus, dass die Wuppertaler Satzung rechtskonform sei und erhoben werden könne.

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Foto: Archiv

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