Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Arbeitswelt wird am 12. Mai von Ulrike Knospe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Berlin beim 111. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium der Bergischen Universität in Wuppertal diskutiert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit dem Jahr 2009 in Deutschland verbindlich ist, hat eine breite gesellschaftspolitische Debatte über Inklusion ausgelöst.

BMAS-LogoWelche Regelungen enthält die UN-BRK für den Bereich der Arbeitswelt und welche zukünftigen Auswirkungen sind hier zu erwarten? Müssen bald alle Unternehmen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vorhalten? Welche rechtliche Bindungswirkung hat die Konvention? Und warum sprechen manche beim Thema Inklusion sogar von einer Art „Kulturrevolution“?

Das Kolloquium sucht Antworten auf diese Fragen und hilft bei der Einordnung des mitunter sehr kontroversen Diskurses über die Umsetzung von Inklusion in Deutschland.

Die öffentliche Abendveranstaltung findet am 12. Mai 2015 ab 18:00 Uhr im Institut ASER e.V. in Wuppertal (Corneliusstr. 31) statt. Die Teilnahme ist kostenfrei; eine vorherige Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen erbeten. Anmeldung bitte unter Nennung des Veranstaltungstermins, der/s Teilnehmernamen/s und des Unternehmens bei Prof. Ralf Pieper (Bergische Universität Wuppertal) unter der E-Mail-Adresse rpieper@uni-wuppertal.de.

Anmelden

Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert