06.02.2019Plagiat
Verknüpfung von Schutz und Teilhabe
Ein zeitgemäßer Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt zum einen die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes („Sicherheit und Gesundheitsschutz“) sowie ermöglicht ihr zum anderen die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit („diskriminierungsfreie Teilhabe“), soweit dies verantwortbar ist.
Dies soll u.a. dadurch erreicht, dass der Arbeitgeber unabhängig davon, ob er gerade eine schwangere oder stillende Frau oder überhaupt Frauen in einem Arbeitssystem beschäftigt, im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit auch Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen hat, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann.
An der Abendveranstaltung beteiligten sich über 50 Fachleute. Neben den Fachleuten aus dem Bergischen Städtedreieck – Wuppertal, Solingen und Remscheid – nahmen Organisationsvertreter*innen aus Aachen, Arnsberg, Bochum, Bonn, Detmold, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Haan, Hagen, Hamburg, Koblenz, Köln, Lotte, Mönchengladbach, Sankt Augustin und Wetter am Kolloquium teil.
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