Verwendung von Arbeitsmitteln

Am 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Dazu ist der von Prof. Dr. Ralf Pieper (Bergische Universität Wuppertal) erarbeitete Basiskommentar aktuell erschienen.

Die Betriebssicherheitsverordnung verfolgt zwei Hauptziele:

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  • Die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu verbessern.
  • Den Schutz anderer Personen beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Basiskommentar Betriebssicherheitsverordnung für die konkrete Umsetzung in die betriebliche Praxis.Basiskommentar Betriebssicherheitsverordnung für die konkrete Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Mit dem Inkrafttreten hat die Betriebssicherheitsverordnung bundesweite Aufmerksamkeit erzielt. Die neuen Regelungen zum Personen-Umlaufaufzug („Paternoster“) sorgten schon Mitte Juli für eine 1. Änderungsverordnung dieser Betriebssicherheitsverordnung.

Der Basiskommentar gibt Orientierung bei der konkreten Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in die betriebliche Praxis. Prof. Pieper leitet seit 2004 das Fachgebiet Sicherheitstechnik / Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität.

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