29.01.2020Hendrik Stötter (Red.)
Wuppertal bekommt die Bettensteuer
Jeder private Hotelgast soll künftig bei jeder geplanten Übernachtung eine Abgabe zahlen. Wieso geplant? Auf die tatsächliche Übernachtung kommt es nicht an. Verhindert, krank, Todesfall in der Familie? Egal, Hauptsache Geld.
Nur Private? Eigentlich auch egal. Geschäftsreisende müssen nur einen (mehrseitigen?) Antrag ausfüllen (ausnahmsweise nicht beglaubigt) und innerhalb von 3 Monaten einreichen. Ein Aufwand, den sich vielleicht mancher schenken wird.
Nach sorgfältiger Prüfung wird das (erstmal eingenommene) Geld zurückerstattet. Vielleicht.
Vielleicht? Ja, nur wenn es mehr als die Bagatellgrenze von 10 € überstattet. Sonst behält es die Stadt lieber. Sie wissen schon, wegen Wirtschaftlichkeit und so.
Gäste, die ein Hotelzimmer nur stundenweise und zu zweit in Anspruch nehmen, dürfen auch zahlen. Da ist man tolerant.
Wie berechnet sich die Abgabe eigentlich? 5% auf den Übernachtungspreis. Also inklusive der Mehrwertsteuer. Was bedeutet, dass die Steuer nochmal versteuert wird und es so rechnerisch eher 6% sind.
Die Steuer überweisen darf der Hotelier. Der sich sicher freut, dass man seine Leistung teuer macht, seinen Kunden mit Formalismus quält und ihm dann die Abwicklung auferlegt.
Sicherlich werden die Tourismusanbieter und Händler im Tal klatschen, ob dieser tollen Marketingmaßname.
Bravo!
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