Wuppertal
05.11.2024
Newsletter-Abo
Beitrag schreiben
Suche nach:
Startseite
Politik
Wirtschaft
Leben & Leute
Kultur
Sport & Freizeit
Grün
Job & Soziales
stromschiene
Schwebebahn, Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
WSW: Ursache für Schwebebahnunfall war nicht vorhersehbar
Fakten zum Schwebebahn-Zwischenfall
Stromschiene vom Gerüst der Schwebebahn abgefallen
Stromschiene darf beseitigt werden