Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Richtigen Vorsorge gegen Schäden an Haus und Grundstück

Mit dem Sommer steigt auch wieder die Gefahr von Starkregen: Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser überfordern schnell die kommunale Kanalisation. Dann können die Abwasserkanäle die gewaltigen Wassermengen nicht mehr aufnehmen und ableiten – das Wasser staut sich und überflutet die Straßen. Dann können tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume volllaufen. Zusätzlich kann Schmutzwasser durch Rückstau aus dem Kanal ins Gebäude zurückgedrängt werden und an Wänden, Böden und Einrichtung viele Schäden anrichten. „Was viele nicht wissen: Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer:innen selbst. Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen“ rät Lisa Barthel, Umweltberaterin bei der Verbraucherzentrale in Wuppertal. Folgende Tipps können Verbraucher:innen beachten.

  • Schutzmaßnahmen gegen Überflutung
    Wichtig ist, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Dafür muss so gut wie möglich vermieden werden, dass Wasser über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte eindringt. Bei Neubauten sollten bereits bei der Planung entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Bei bestehenden Häusern kann nachgerüstet werden. Je nach Lage und den örtlichen Gegebenheiten sind Überdachungen, Bodenschwellen, ein Gefälle am Eingangsbereich, Türschwellen, Aufkantungen, andere Barrieresysteme oder drucksichere Kellerfenster eine Option. Neu geschaffene Geländemulden und Bodensenken auf dem Grundstück lassen das Regenwasser zudem besser versickern. Ebenso hilft es, versiegelte Oberflächen im Vorgarten oder bei Auffahrten zu entsiegeln. Sind alle Schwachstellen vor Ort bekannt, lässt sich entscheiden, welche Maßnahmen einzeln oder auch in Kombination sinnvoll sind.
  • Schutzvorkehrungen gegen Rückstau

Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über eine Toilette oder einen Wasseranschluss verfügen, sind bei einem Rückstau besonders gefährdet. Daher ist es sinnvoll, bereits bei der Bauplanung abzuwägen, ob dort auf bestimmte Abflüsse verzichtet werden kann. Ungenutzte Abläufe sollten verschlossen werden. Liegen Räume unterhalb des Straßenniveaus, kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Sie pumpt die Wassermassen über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Mit einer solchen Anlage sind Toiletten und Duschen auch während eines Rückstaus weiter nutzbar. Für Vermieter:innen gilt: Sie müssen dafür sorgen, dass die Sanitäranlagen im Wohngebäude jederzeit zur Verfügung stehen. Kostengünstiger als Hebeanlagen sind Rückstauklappen, die aber nicht für einen Abfluss des Wassers sorgen können. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

  • Fachgerechter Einbau
    Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist eine Beratung bei einem Sanitärfachbetrieb sinnvoll, um genau zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren, sind hier die richten Ansprechpartner.
  • Regelmäßige Wartung
    Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer:innen bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können nach einer fachkundigen Unterweisung selbst gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es stets ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise zu vergleichen.
  • Richtige Versicherung
    Kommunen haften nicht für Rückstau-Schäden an privaten Häusern. Auch in der eigenen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist das Rückstau-Risiko nicht automatisch mitversichert. Rückstau, Überschwemmung und weitere Naturgefahren müssen dafür explizit mit aufgenommen werden. Im Schadensfall können Versicherungen einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstau-Sicherungen verlangen. Achtung: Nicht jeder Rückstau ist mitversichert, hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an. Ein Blick in die Vertragsbedingungen verschafft Klarheit.

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Kommentare

  1. Marc Grundmann sagt:

    Was soll Webseite bedeuten, habe Ich nicht

  2. Guten Tag,Ich habe vor einpaar Tagen eine, Teilnahme Bestätigung von Aldi Gewinnspiel erhalten. Ich wollte Ihnen diese Benachrichtigung gerne per Email zukommen lassen, geht aber leider nicht

    1. Guten Tag Herr Grundmann,

      Sie erreichen die Verbraucherzentrale in Wuppertal unter wuppertal@verbraucherzentrale.nrw

      Alle weiteren Informationen zum Kontakt finden Sie unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/wuppertal

      Mit freundlichen Grüßen
      Das Team der Verbraucherzentrale in Wuppertal

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